Kein neues Jahr ohne neue Gesetze -  Was sich 2018 für Verbraucher ändert

Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2018 zahlreiche Gesetze und Regelungen geändert, die Verbraucher betreffen. Ob höhere Freibeträge, steigende Renten oder Kinderfreibeträge - die Änderungen bringen unterm Strich mehr Geld für den Steuerzahler. 


Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld für Familien

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2018 für das 1. und 2. Kind von bisher 192 auf 194 Euro und für der 3 Kind von 198 auf 200 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind von 225 statt 223 Euro erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich von 8820 auf 9000 Euro und der Kinderfreibetrag steigt von 4716 auf 4788 Euro.

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Höheren Betrag für Arbeitsmittel bei der Steuer geltend machen

Arbeitsmittel können bis zu einem Rechnungsbetrag von 800 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer, sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden – bisher 410 Euro.

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Änderungen beim Mutterschutzgesetz ab Januar 2018

Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sollen in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit sein.

Mittels einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes soll der Arbeitsschutz verbessert werden. Ziel: Jeder Arbeitsplatz soll daraufhin überprüft werden, ob hier besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.

Neues Werkvertragsrecht gilt seit Januar 2018

Eine wichtige Änderung 2018 für alle Betriebe der Baubranche. Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Werkvertragsrecht für alle Werkverträge, die ab dem diesem Datum geschlossen werden. Detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht sind die tragenden Säulen für mehr Verbraucherschutz.

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Rentenversicherungsbeitrag sinkt

Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt für Arbeitnehmer von 18,7% auf 18,6%
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500-Euro-Schein verschwindet

Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben werden. Bestehende Scheine behalten ihren Wert.
 

Abgabefrist der Steuererklärung verlängert

Neue Abgabefrist für die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2017 ist der 31. Juli 2018 (bisher der 31. Mai). Wer einen Steuerberater beauftragt, kann sich bis zum 28. 02.2019 Zeit lassen. Bisher lag die Frist beim 31.12. des Folgejahres.
 

Renten sollen steigen

Die Renten sollen am 1. Juli 2018 um ca. 3% Prozent steigen. Vorausgesetzt die Löhne und Gehälter steigen wie prognostiziert. Die Entscheidung fällt im Frühjahr 2018.

Kfz-Steuer wird ab September neu berechnet


Durch die neue Norm zur Abgasmessung fällt die Kfz-Steuer möglicherweise höher aus.
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Attraktivere Altersvorsorge


Für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, berufliche Versorgungswerke oder Rürup-Verträge sollen bis zu 23.712 Euro berücksichtigt werden. Dies sind 350 Euro mehr als im Vorjahr.  
 

Streaming ab März überall in der EU verfügbar


Für das Streamen in der EU dürfen die Anbieter ab 20. März 2018 keine zusätzlichen Gebühren erheben.
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