Minijob 2013: Das sind die neuen Regeln

2013 dürfen Minijobber bis zu 450 EUR im Monat verdienen. Neu ist auch der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung für alle neuen Minijobber und für „alte“ Minijobber, deren Lohn nach dem 1.1.2013 auf mehr als 400 EUR erhöht wird. In beiden Fällen fällt der Eigenbeitrag nur weg, wenn der Minijobber einen schriftlichen Antrag bei Ihnen stellt. All das müssen Sie wissen, um Ihre Lohnabrechnung für Minijobber 2013 richtig zu machen.

 

Die  Neuregelungen für Minijobs auf einen Blick

Ab 1.1.2013 gilt:
  • Der Minijobber darf höchstens 450 EUR pro Monat verdienen (bis zum 31.12.2012 waren es höchstens 400 EUR).
  • Minijobber, die die Arbeit ab dem 1.1.2013 antreten, müssen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen, wenn sie sich nicht befreien lassen.
  • „Alte“ Minijobber zahlen den Eigenanteil zur Rentenversicherung nur, wenn ihr Lohn ab dem 1.1.2013 auf mehr als 400 EUR erhöht wird.

Der Minijobber zahlt Rentenversicherungsbeiträge
Sie als Arbeitgeber zahlen wie bisher einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung von 15 %. Minijobber, die ihre Arbeit ab dem 1.1.2013 aufnehmen, müssen darüber hinaus einen Eigenbeitrag leisten. Der Minijobber muss den Arbeitgeberbeitrag auf den ganz normalen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. 2013 beträgt der Eigenanteil damit in der Regel 3,9 %.

Durch den Eigenanteil kann der Minijobber
  • seinen Rentenanspruch erhöhen,
  • einen Anspruch auf Reha-Leistungen und auf Erwerbsminderungsrente erwerben,
  • eventuell früher in Rente gehen.

ACHTUNG: Neues Recht bei „alten“ Minijobbern
Der Eigenanteil zur Rentenversicherung fällt auch an, wenn Sie den Lohn eines schon 2012 beschäftigten Minijobbers auf über 400 EUR erhöhen. Dann gilt für ihn das neue Recht, mit einer Ausnahme: Wenn Ihr Minijobber volle Altersrente oder Pension bezieht, bleibt trotz Lohnerhöhung alles beim Alten.

Der Minijobber kann sich befreien lassen
Möchte der Minijobber keinen Eigenanteil zahlen, kann er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das geschieht, indem er dem Arbeitgeber diesen Wunsch schriftlich mitteilt. Sie bestätigen den Eingang mit Eingangsdatum und nehmen das Schreiben zu Ihren Unterlagen. Sie brauchen es für zukünftige Prüfungen durch die Sozialversicherung. Die Meldung an die Minijob-Zentrale erfolgt im Rahmen der Anmeldung des Minijobbers.
Die meisten Minijobber werden sich dafür entscheiden, diesen Antrag zu stellen, weil sie sich keinen Vorteil von der Zahlung versprechen. Bei Unschlüssigen empfiehlt sich die Verweisung an Rentenfachleute, da die Situation im Einzelfall nur von diesen sachkundig beurteilt werden kann.

TIPP: Kostenlose Beratungsstellen
Unschlüssige Minijobber erhalten genauere Informationen bei einem Rentenberater oder beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (kostenlos unter Tel. 0800 / 100 048 00).

Beispiele aus der Praxis: Mindestbeitrag beachten

Nach der neuen Regelung muss der Minijobber den pauschalen Rentenbeitrag des Arbeitgebers (15 %) auf den normalen Rentenbeitrag aufstocken. Sein Eigenanteil beträgt damit 2013 grundsätzlich 3,9 %. Verdient Ihr Minijobber weniger als 175 EUR im Monat, ist sein Eigenbeitrag zur Rentenversicherung höher. Das liegt daran, dass der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 18,9 %) aus mindestens 175 EUR berechnet wird.

1. Beispiel:
Verdient der Minijobber 100 EUR im Monat, beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 33,08 EUR (18,9 % von 175 EUR). Davon tragen Sie als Arbeitgeber 15 EUR (15 % von 100 EUR), der Minijobber die Differenz. Sein Eigenanteil beträgt 18,08 EUR (33,08 EUR abzüglich 15 EUR).

2. Beispiel:
Verdient der Minijobber 400 EUR im Monat, beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 75,60 EUR (18,9 % von 400 EUR). Davon tragen Sie als Arbeitgeber 60 EUR (15 % von 400 EUR), der Minijobber die Differenz. Sein Eigenanteil beträgt 15,60 EUR (75,60 EUR abzüglich 60 EUR bzw. 3,9 %).

Gut zu wissen: Alle Lexware Lohn-Programme 2013 berücksichtigen die neuen gesetzlichen Vorgaben. Soe sind Sie auf der sicheren Seite. Bei Fragen können Sie gerne an uns wenden.

Quelle: Lexware Unternehmer-Portal

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