
Ist das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite noch datenschutzkonform?
Wir sagen Ihnen was sich durch die DSGVO ändert. Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ändern die Kriterien bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies betrifft auch das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Nach diesem sind so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Soweit möglich sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Im Datenschutzrecht gilt ein sogenanntes „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, d.h. es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.