Vorsteuerabzug: Das sollten Unternehmer wissen!

Auch als Unternehmer zahlen Sie beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer. Dieses Geld können Sie aber im Rahmen des Vorsteuerabzugs von Ihrem Finanzamt zurückverlangen. Bei diesem Vorsteuerabzug sind Sie erfolgreich, wenn sie einige Regeln beachten. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten für Gründer und Kleinunternehmer gelten und wie Freiberufler, Einzelhändler und die meisten Handwerker ihre Vorsteuer pauschal berechnen können.

Der Vorsteuerabzug und die Berechtigung

Was genau ist der Vorsteuerabzug?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer einem Geschäftspartner im Rahmen seiner Leistungen in Rechnung stellt. Da aber nur der Endverbraucher mit Umsatzsteuer belastet wird, kann sich der Geschäftspartner die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von seinem Finanzamt erstatten lassen, vorausgesetzt er ist dazu berechtigt. Hierfür sind einige Bedingungen zu erfüllen.

Wann bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Vorsteuer darf ein Unternehmer abziehen, wenn er beim Verkauf seiner Güter oder Dienstleistungen selbst Umsatzsteuer erheben muss. Das ist dann der Fall, wenn sein Jahresumsatz 17.500 EUR übersteigt. In allen Rechnungen an seine Kunden muss er dann (je nach Art seines Produkts) 7 oder 19 % Umsatzsteuer ausweisen.
Ausgeschlossen ist der Vorsteuerabzug daher in folgenden Fällen:

  • Ein Unternehmer erwirbt einen Gegenstand nicht für seinen Betrieb, sondern für den privaten Gebrauch.
  • Er erbringt nur Umsätze, die umsatzsteuerfrei sind (z. B. Einnahmen aus Vermietung an Privatpersonen).
  • Er weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, weil ihn das Finanzamt als Kleinunternehmer führt (nach § 19 UStG).
  • Die Rechnung enthält nicht alle geforderten Angaben.
Beispiel: Aus gezahlter Umsatzsteuer wird Vorsteuer
Einzelunternehmer Huber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Beim Kauf eines Regals für sein Unternehmen erhält er vom Möbelhaus folgende Rechnung:

Regal 1.000 EUR
Umsatzsteuer (19%) 190 EUR
Gesamtbetrag 1.190 EUR






Folge:
Er kann in seiner Umsatzsteuervoranmeldung oder in seiner Umsatzsteuerjahreserklärung den Vorsteuerabzug beantragen und bekommt 190 EUR erstattet.


Mehr Informationen zum Thema "Vorsteuerabzug"

Quelle: Lexware Unternehmer-Portal
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