Umsatzsteuer: Das ändert sich mit dem EU-Mehrwertsteuerpaket

Mit dem EU-Mehrwertsteuerpaket kommen ab 1.1.2015 erneut einige Änderungen auf die Unternehmen zu. Der wichtigste Punkt: Unternehmen, die in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen im EU-Ausland tätig sind, dürfen ihren EU-Privatkunden ab 2015 keine deutsche Umsatzsteuer mehr berechnen. Stattdessen müssen sie dann den Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes in Rechnung stellen. Lichtblick ist das sogenannte MOSS (Mini One Stop Shop)-Verfahren, das den Prozess vereinfachen soll.

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