Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten


Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – nicht nur an Weihnachten. Welche  Steuerzahlungen in diesem Zusammenhang auf Sie zukommen, hängt vom Wert der Präsente und von der Zielgruppe ab. Denn für Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Geschäftspartner.

Geschenke an Geschäftspartner
Grundsätzlich muss der Empfänger eines Geschenks dessen Wert als Einnahme verbuchen und versteuern. Damit er sich aber nicht über zusätzliche Kosten ärgert, wenn Sie ihm beispielsweise einen guten Wein überreichen, können Sie als Geber diese Beträge in Form einer Pauschalsteuer übernehmen. Sie beträgt 30 % aus dem Wert (beziehungsweise Kaufpreis) des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Sie sollten den Beschenkten in jedem Fall auf die Übernahme der Pauschalsteuer hinweisen, damit dieser das Geschenk nicht nochmals als Einnahme versteuert.

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