Seit 2015 gelten neue Steuerregeln

Die meisten Betriebe planen ihre Weihnachtsfeier heutzutage genau durch – auch aus steuerlicher Sicht. Der Grund: Wenn die Kosten einer Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer den Freibetrag von 110 EUR überschreiten, wird Lohnsteuer fällig. Seit dem 1.1.2015 gelten neue Regeln für "Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter". Dazu gehört auch die anstehende Weihnachtsfeier.

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