Ist das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite noch datenschutzkonform?


Wir sagen Ihnen was sich durch die DSGVO ändert. Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ändern die Kriterien bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies betrifft auch das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite. 

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Nach diesem sind so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Soweit möglich sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Im Datenschutzrecht gilt ein sogenanntes „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, d.h. es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Für Ihre Internetseite ergibt sich darauf folgende Relevanz:
1.      Datensicherheit des Kontaktformulars:
Sofern Sie weiterhin OnlineKontaktformulare bereitstellen möchten, so muss zwingend ein SSLZertifikat eingebunden werden.
(Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA Bayern) ist der Ansicht, dass Webseitenbetreiber die Übertragung sensibler Kundendaten mittels Kontaktformularen verschlüsseln müssen, um Daten auf dem Weg vom Kontaktformular des Webseitenusers zum Webserver des Händlers vor neugierigen Blicken zu schützen.)
2.      Datenschutzerklärung
Folgender Passus sollte in unmittelbarer Nähe zu jedem einzelnen Kontaktformular eingebunden werden, dass die Nutzer ihn anklicken müssen, um die Anfrage per Kontaktformular abschicken zu können:
Ich habe die Datenschutzerklärung (verlinken) gelesen und bin damit einverstanden, dass die von mir hier eingegebenen Daten elektronisch erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Ich weiß, dass meine Daten dabei ausschließlich zweckgebunden zur Bearbeitung meiner Anfrage genutzt und nach erfolgter Bearbeitung wieder gelöscht werden.
3.     Anpassung Datenschutzerklärung
Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten Sie auch Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Hierfür können Sie einen Rechtanwalt bzw. einen Datenschützer beauftragen oder einschlägige Online-Portale nutzen (z.B.: www.juraforum.de/datenschutzerklaerung-muster/, https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html).

Rechtlicher Hinweis: 
Dieser Artikel dient nur Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Quellen:
IT-Recht Kanzlei 
Blog Datenschutzexperte
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