Ist das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite noch datenschutzkonform?
Wir sagen Ihnen was sich durch die DSGVO ändert. Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ändern die Kriterien bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies betrifft auch das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Nach diesem sind so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Soweit möglich sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Im Datenschutzrecht gilt ein sogenanntes „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, d.h. es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
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Newsletter-Marketing in Zeiten der DSGVO
Die EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) ist aktuell in aller Munde. Kein Tag vergeht ohne eine Mitteilung, die in feinstem Juristendeutsch erklärt, auf was sich Unternehmer alles einzustellen haben und welche Konsequenzen daraus resultieren, sollten sie es denn nicht tun. Kurzum Panikmache mit dem Ergebnis, dass große Ratlosigkeit und noch mehr Verunsicherung herrscht. Insbesondere beim Newsletter-Marketing rechnen viele Unternehmer mit einer neuen Abmahnwelle und wissen nicht recht, wie sie mit den Kundendaten weiter verfahren sollen. Allen, die auf Newsletter-Marketing setzen, sei vorweg gesagt: Sie können aufatmen, denn die Nutzung Ihrer Kundendaten ist weiterhin möglich.Dauerfristverlängerung und Kontenplanaktualisierung in Lexware buchhalter
die Verwaltung der Dauerfristverlängerung und des Kontenplans in Lexware buchhalter sind zwei wichtige Funktionen, die wir Ihnen hier erläutern möchten. Wir haben Ihnen die Funktionen als PDF-Download zusammengestellt.
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Kein neues Jahr ohne neue Gesetze - Was sich 2018 für Verbraucher ändert
Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2018 zahlreiche Gesetze und Regelungen geändert, die Verbraucher betreffen. Ob höhere Freibeträge, steigende Renten oder Kinderfreibeträge - die Änderungen bringen unterm Strich mehr Geld für den Steuerzahler.
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Der Countdown läuft: Ist Ihre Registrierkasse schon GoBD-konform?
Ab 01.01.2017 müssen alle elektronischen Registrierkassen GoBD-konform arbeitenMit den neuen GoBDs, also der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften kommt auf die Gastronomie und den Handel ganz schön was zu. Denn die Regelungen gelten auch für elektronische Registrierkassen. Gem. § 147 Abs. 6 AO sind sie Bestandteil eines DV-Systems und müssen bis 31.12.2016 GoBD-konform arbeiten.
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