Sozialversicherung und Lohnsteuer 2013: Das ist neu
Auch der Jahresbeginn 2013 ist wieder eine Herausforderung für die Lohnabrechner: Zum 1.1.2013 treten zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht in Kraft. Die Minijob-Reform wurde doch noch rechtzeitig verabschiedet, die Beiträge zur Rentenversicherung sinken, die Beitragsbemessungsgrenzen und Sachbezugswerte steigen. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und ihre Bedeutung für Unternehmen zusammengestellt.Minijob 2013: Das sind die neuen Regeln
2013 dürfen Minijobber bis zu 450 EUR im Monat verdienen. Neu ist auch der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung für alle neuen Minijobber und für „alte“ Minijobber, deren Lohn nach dem 1.1.2013 auf mehr als 400 EUR erhöht wird. In beiden Fällen fällt der Eigenbeitrag nur weg, wenn der Minijobber einen schriftlichen Antrag bei Ihnen stellt. All das müssen Sie wissen, um Ihre Lohnabrechnung für Minijobber 2013 richtig zu machen.
Wie schreibe ich meinen Firmenwagen bestmöglich ab?
Haben Sie einen Firmenwagen gekauft und dem betrieblichen Anlagevermögen zugeordnet, stellt sich die Frage nach der bestmöglichen Abschreibung. Ist die 20-prozentige Sonderabschreibung möglich? Wie wirkt sich ein Investitionsabzugsbetrag aus den Vorjahren auf die Abschreibung des Firmenwagens aus? Welche Fehlerquellen gibt es? Auf diese Fragen erhalten Sie hier eine Antwort.Die Ermittlung der Abschreibung des Firmenwagens erfolgt in drei, maximal vier Schritten. Wenn Sie diesen Weg berücksichtigen, können Sie innerhalb weniger Minuten die betriebsprüfungssichere und steuerlich bestmögliche Abschreibung für Ihren Firmenwagen ermitteln.
Bewirtungskosten: Zehn Steuertipps für Geschäftsessen und Betriebsfest
Beim Essen werden Geschäfte gemacht! Und mit den Bewirtungskosten können Sie auch noch Steuern sparen. Aber Vorsicht: Das Finanzamt schaut ganz genau hin. Wichtig ist, dass der Anlass stimmt und die Rechnung die formalen Anforderungen erfüllt. Hier finden Sie die zehn besten Steuertipps, mit denen Sie das Finanzamt an den Bewirtungskosten beteiligen.Persönlich, zuverlässig und garantiert korrekt: unser Lohnservice
Vor 300 Jahren war es ganz einfach, Mitarbeiter zu beschäftigen. Man suchte sich jemanden mit geeigneter Qualifikation aus und drückte ihm am Monatsende einen Sack Geld in die Hand.
Heute hat jeder Angestellte eine Steuerklasse, eine Sozialversicherungsnummer, ein Gehaltskonto, eine Krankenkasse und meist eine Religionszugehörigkeit sowie eine private Altersvorsorge. Alle diese Daten wollen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfasst und berechnet werden. Dabei müssen noch die komplexen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden.