Bürokratieentlastungsgesetz 2.0 – das ist geplant für 2017
Unnötige Bürokratie bremst die wirtschaftliche Betätigung der deutschen Unternehmen. Deshalb wurde 2015 das erste Bürokratieentlastungsgesetz (Mindestlohngesetzt) umgesetzt. Nun hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz beschlossen. Dadurch sollen KMUs weiter entlastet werden. Wir zeigen Ihnen, was geplant ist.Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz sollen weitere bürokratische Hemmnisse für Unternehmen abgebaut werden (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II). Man erhofft sich eine Entlastung im Volumen von ca. 360 Mio EUR.
Seit 2015 gelten neue Steuerregeln
Die meisten Betriebe planen ihre Weihnachtsfeier heutzutage genau durch – auch aus steuerlicher Sicht. Der Grund: Wenn die Kosten einer Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer den Freibetrag von 110 EUR überschreiten, wird Lohnsteuer fällig. Seit dem 1.1.2015 gelten neue Regeln für "Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter". Dazu gehört auch die anstehende Weihnachtsfeier.Lesen Sie auf dem Lexware Unternehmerportal den gesamten Artikel!
Urlaubsanspruch: Diese Regeln gelten für Übertragung und Auszahlung
Ein Mitarbeiter möchte den Jahresurlaub ansparen, um nächsten Sommer eine ausgedehnte Weltreise zu machen. Ein anderer bittet Sie, ihm seinen Urlaub auszuzahlen, weil er gerade jeden Cent ins neue Eigenheim steckt. Welche Ansprüche Ihre Mitarbeiter haben und welches Risiko Sie bei Sondervereinbarungen eingehen, erfahren Sie hier.Mindestlohngesetz: Diese Pflichten müssen Sie als Arbeitgeber beachten
Am 1. Januar 2015 kommt der Mindestlohn. Er ändert nicht nur den Stundenlohn für Arbeitskräfte, sondern bringt auch Auflagen für Arbeitgeber mit sich. Unter anderem müssen die Arbeitszeiten von Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern aus den besonders zur Schwarzarbeit gefährdeten Wirtschaftsbereichen – wie Bau-, Gaststätten-, Schausteller- oder Gebäudereinigungsgewerbe – aufgezeichnet und dokumentiert werden. Das bedeutet für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand.
Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – nicht nur an Weihnachten. Welche Steuerzahlungen in diesem Zusammenhang auf Sie zukommen, hängt vom Wert der Präsente und von der Zielgruppe ab. Denn für Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Geschäftspartner.