Bürokratieentlastungsgesetz 2.0 – das ist geplant für 2017
Unnötige Bürokratie bremst die wirtschaftliche Betätigung der deutschen Unternehmen. Deshalb wurde 2015 das erste Bürokratieentlastungsgesetz (Mindestlohngesetzt) umgesetzt. Nun hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz beschlossen. Dadurch sollen KMUs weiter entlastet werden. Wir zeigen Ihnen, was geplant ist.Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz sollen weitere bürokratische Hemmnisse für Unternehmen abgebaut werden (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II). Man erhofft sich eine Entlastung im Volumen von ca. 360 Mio EUR.